Wie hängen die Ecodesignrichtline und EnEV zusammen?
Mindestanforderungen EnEV § 15
In der EnEV § 15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik werden Mindestanforderungen an die Wärmerückgewinnung von RLT-Anlagen über 4.000 m3 /h gestellt.
In der Ecodesign-Richtlinie EU 1253/2014 werden Mindestanforderungen an die Wärmerückgewinnung von bidirektionalen (Zwei-Richtung-Lüftungsanlagen ZLA) RLT-Geräten über 1.000 m3 /h gestellt.
Welche der Anforderungen EnEV oder EU 1253/2014 sind relevant?
Grundsätzlich dürfen in der EU ab 01.01.2016 nur noch konforme Geräte in Verkehr gebracht werden. Das bedeutet, dass bidirektionale Lüftungsgeräte BVU (ZLA) über 1.000 m3 /h nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie die Mindestanforderungen der EU 1253/2014 an die WRG erfüllen.
Unidirektionale Lüftungsgeräte UVU (Ein-Richtungs-Lüftungsanlagen ELA) sind ohne WRG zulässig.
Zusätzlich greift die EnEV § 15, die bei RLT-Anlagen über 4.000 m3 /h eine Wärmerückgewinnung fordert. Automatisch greifen dann die Mindestanforderungen der EU 1253/2014.
Ein Entscheidungsspielraum bleibt demnach nur bei Anlagen zwischen 1.000 und 4.000 m3 /h bezüglich der Frage, ob UVU (ELA) oder BVU (ZLA).